
Energiebedarfsausweis
Beim Ausstellen eines Bedarfsausweises, wird der Energiebedarf rechnerisch ermittelt, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Dazu muss das Gebäude vor Ort beurteilt und im Anschluss energetisch berechnet werden.
Hierzu werden die vorhandene Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach etc.) und die aktuelle Anlagentechnik berücksichtigt.
Energieverbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird anhand der vorhandenen Verbrauchsdaten ermittelt. Die Verbrauchsdaten der letzten 36 Monaten bilden die Grundlage der Berechnung.
Bei der Ermittlung sind längere Leerstände rechnerisch angemessen zu berücksichtigen, ebenso wie die lokalen Witterungsverhältnisse. Dies erfolgt durch die rechnerische Einbeziehung des so genannten Klimafaktors.
Für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen.