
Wenn Sie Ihr Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie für eine Energieberatung einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen durch zugelassene Beraterinnen und Berater, die aufzeigen wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.
Sie können einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch maximal EUR 1.300 für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal EUR 1.700 für Wohnhäuser mit 3 oder mehr Wohneinheiten.
Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 500,00 bekommen.
Den Antrag stellt das Energieberatungsunternehmen (WIR) vor Beginn der Beratung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bei einem Vor-Ort-Termin wird eine umfangreiche Datenaufnahme durchgeführt, um den energetischen Zustand des Gebäudes zu ermitteln. Bei der Begehung des Gebäudes werden auch Ihre individuellen Bedürfnisse aufgenommen. Hierbei wird vor allem berücksichtigt, welche Erneuerungen Ihnen am wichtigsten sind. Alle Daten und Informationen werden im Anschluss von uns zusammengefasst und analysiert, um Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen.
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Sanierung in ein KfW-Haus
In einem energetisch veralteten Haus sind die Heizkosten sehr viel höher als in einem gut gedämmten Haus. Das muss nicht sein! Wenn gefühlt die Kälte durch Fenster und Wände kriecht und im Keller ein alter Heizkessel Unmengen an Brennstoff schluckt, ist es höchste Zeit, an eine energetische Sanierung zu denken.
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Individueller Sanierungsfahrplan
Zielsetzung ist es, Ihnen einen Überblick zu geben, wie Sie Ihr Gebäude entweder „Schritt für Schritt“ oder im Rahmen einer Gesamtsanierung unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben zu einem vollsanierten Gebäude ( KfW-Haus) umgestalten können. Der Fahrplan bietet sowohl den Einstieg in eine konkrete erste Maßnahme als auch eine Zukunftsperspektive für das Gebäude.
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Neubau
Hier bieten wir die gesetzliche Nachweisführung an, die sich über den Energieausweis, die Bilanzierung nach GEG, ein Lüftungskonzept, den sommerlichen Wärmeschutz als auch den EEWärmeGesetz Nachweis erstreckt.